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Börsenordnung
- Treffpunkt zur Börsenvorbereitung ab 9.00 Uhr am Veranstaltungsort. Börsendauer von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Abbau erlaubt ab 12.00 Uhr.
- Auf unseren Börsen dürfen auschließlich selbst gezüchtete Fische und Pflanzen, in gesundem Zustand und in ausreichender Größe angeboten werden, sofern ihre Haltung oder der Handel mit ihnen nach der Tier- Arten- und Naturschutzgesetzgebung nicht verboten ist. Der Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren ist nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet.
- Aquarien, techn. Zubehör, Deko- und Filtermaterial, Dünger und Trockenfutter darf auf der Börse nicht angeboten werden.
- Die Börsen dienen grundsätzlich keinen erwerbsmäßigen Zwecken. Händler sind als Anbieter nicht zugelassen.
- Die Abrehnung mit dem Anbieter wird durch die Zentralkasse vorgenommen. Dabei werden 10% des Umsatzes als Kostenbeitrag vom Verein einbehalten.
- Vor Eröffnung der Börse dürfen keine Fische oder Pflanzen abgepackt, reserviert oder verkauft werden. Die Börsenbecken sind mit Schildern zu versehen, aus denen folgendes hervorgeht: Name und Anschrift des Züchters, Artenname sowie Preis der Fische und Pflanzen. Ausnahme: Anbieter dürfen Fische und Pflanzen vor der Eröffnung für den Eigenbedarf erwerben oder tauschen.
- Vom Anbieter wird erwartet, daß er die Kauf- oder Tauschinteressenten über die Pflegebedingungen der erworbenen Tiere und Pflanzen berät. Er hat für die ordentliche Verpackung (Licht- und Wäremschutz) der Fische und Pflanzen zu sorgen. Es sind nur Fischbeutel mit gerundeten Ecken zugelassen.
- Zur Vermeidung von unnötigem Streß für die Tiere sind die Börsenbecken mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten (z. B. Pflanzenbüschel) auszustatten, bzw. die Seiten- und Bodenfläche abzudunkeln. Eine Überbesetzung der Börsenbecken ist zu vermeiden. Für eine ausreichende Wassermenge, Wassertemperatur und Belüftung hat der Anbieter zu sorgen. Elektrische Anschlüsse werden vom Verein gestellt.
- Der Verein vermittelt bei der Börse die Gelegenheit, einem interessierten Publikum, Fische und Pflanzen anzubieten. Rechtswirksame Geschäfte kommen nur zwischem dem Anbieter als Verkäufer und dem Käufer, bzw. zwischen den Beteiligten einer Tauschaktion zustande. Weiterhin übernimmt der Verein für mitgebrachte Tiere, Pflanzen und zur Verfügung gestellte Einrichtungen und Gegenstände keine Haftung. Jeder Anbieter hat sich vor Inanspruchnahme von Einrichtungen und Gegenständen, die der Verein für die Börse zur Verfügung stellt, von deren ordnungsgemäßem Zustand und Funktion selbst zu überzeugen.
- Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Börsenordnung kann die Börsenleitung einen Anbieter oder Besucher von der Börse ausschließen. Dieser Ausschluß gilt auch für alle weiteren Börsen.